gemeinsame Mitgliederversammlung am
1. Juni 2023 in Ahaus
Molkereimeister / Molkereimeisterin
Die Grundlage zur Prüfung von Molkereimeistern sind zurzeit noch die Anforderungen in der Meisterprüfung für den Beruf Molkereifachmann/Molkereifachfrau vom 25. Mai 1994. Eine Gruppe von Sachverständigen der Sozialpartner arbeitet aktuell an einer neuen Verordnung.
Aus dem Namen dieser Verordnung wird schon klar, dass nur die Zulassungsbedingungen und die Inhalte zu dieser Prüfung geregelt sind. Rechtliche Vorgaben über Kurse zur Vorbereitung auf diese Prüfung gibt es nicht, entsprechend vielfältige Möglichkeiten sind vorhanden. Sprechen Sie rechtzeitig mit dem Arbeitgeber über eine mögliche Unterstützung in der Vorbereitung.
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Teilnahme an einem Vollzeitkurs zur Vorbereitung auf die Prüfung. Dauer ca. 10 Monate. Für diese Kurse werden je nach Anbieter Gebühren erhoben. Meister-Bafög ist möglich.
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Teilnahme an einem berufsbegleitenden Kurs. Dauer ca. 2 Jahre. Es gibt in diesen Kursen Präsenzphasen und das selbstbestimmte Lernen. Der Beruf kann, unter Nutzung von bezahltem und ev. unbezahltem Urlaub, weiter ausgeübt werden. Für diese Kurse werden je nach Anbieter Gebühren erhoben. Meister-Bafög ist möglich.
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Besuch einer einjährigen Fachschule mit dem Abschluss „Staatlich geprüfter Wirtschafter für [Fachrichtung]“ zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung. Der Besuch dieser Fachschulen, geregelt durch Landesverordnungen, ist kostenfrei. Da es Vollzeitschulen sind besteht eine Schulpflicht!
Bei allen Varianten der Vorbereitung fallen für die eigentliche Prüfung Gebühren an. Die Höhe dieser Gebühren ist in den Bundesländern unterschiedlich.
Über Einzelheiten informieren Sie sich bitte bei den jeweiligen Anbietern. Diese finden Sie unter dem folgenden Link
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich auch gern an Ihren Verband, der sich natürlich auch über eine Mitgliedschaft freuen würde.